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Gebühren in der VermögensverwaltungNeben einer Verwaltungsgebühr, die als fester Satz von dem ver- walteten Vermögen erhoben wird, wobei dieser Satz zusätzlich nach der Höhe des Vermögens degressiv gestaffelt sein kann, wird i. d. R. eine erfolgsabhängige Gebühr erhoben. Diese wird als fester Satz von dem Wertzuwachs, nach Abzug der Dividenden und Zinsen und vorgetragener Vermögensverminderungen, vereinnahmt.
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Weitere Begriffe : Kreditaufnahme | Arbeitsmarkt, interner | Liquiditätsausgleich | ||||||||||||||||||||||||||||
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