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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Gebühren in der Vermögensverwaltung

Neben einer Verwaltungsgebühr, die als fester Satz von dem ver- walteten Vermögen erhoben wird, wobei dieser Satz zusätzlich nach der Höhe des Vermögens degressiv gestaffelt sein kann, wird i. d. R. eine erfolgsabhängige Gebühr erhoben. Diese wird als fester Satz von dem Wertzuwachs, nach Abzug der Dividenden und Zinsen und vorgetragener Vermögensverminderungen, vereinnahmt.



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