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FreizeichnungIn den AGB der Banken geregelter Haf-tungsausschluss der Banken bei bestimmten, den Kunden treffenden Schäden, Nachteilen usw. (Freizeichnungsklausel). Wegen vieler Missbräuche in der Vergangenheit in jüngerer Zeit im Interesse der wirtschaftlich schwächeren Partei, der Bankkunden, durch AGB-Gesetz und Rechtsprechung eingeschränkt.
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Weitere Begriffe : Leerwechsel | Covenants | Schuldscheindarlehensgeschäft | ||||||||||||||||||||||||||||
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