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Flurbereinigungsgesetz
Im Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) wird festgelegt, wie Grund und Boden neu aufgeteilt werden kann. So lassen sich beispielsweise unwirtschaftliche Parzellen zusammenlegen, oder an Grundstücken muss ein Stück für eine Straße abgenommen werden. Das Flurbereinigungsgesetz regelt, wie die Eigentümer des Grund und Bodens, der neu angeordnet wird, abgefunden werden. Im Regelfall sind sie mit dem Verkehrswert zu entschädigen - entweder in bar oder durch einen Grundstückstausch. Bei der Neustrukturierung stehen allerdings zum Beispiel die Punkte
im Vordergrund. Nachdem ein Flurbereinigungsverfahren abgeschlossen ist, muss das Grundbuch aktualisiert werden. Das Gesetz steht im Internet: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/flurbg/inhalt.html
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