Deutsche Bundesbank, Beiräte
Bei jeder Hauptverwaltung der Bundesbank besteht ein Beirat, der regelmässig mit dem Präsidenten der Hauptverwaltung zusammentrifft und mit ihm über die Durchführung der in seinem Bereich anfallenden Aufgaben berät. Der Beirat besteht aus höchst. 14 Mitgliedern, die besondere Kenntnisse auf dem Gebiet des Kreditwesens haben sollen. Höchst, die Hälfte der Mitglieder soll aus den verschiedenen Zweigen des Kreditgewerbes, die übrigen Mitglieder sollen aus der gewerblichen Wirtschaft, dem Handel, der Versicherungswirtschaft, der freien Berufe, der Landwirtschaft sowie der Arbeiter- und Angestelltenschaft ausgewählt werden. Der Beirat soll 2-mal im Jahr zusammentreten. Die Mitglieder des Beirats werden auf Vorschlag der zuständigen Landesregierungen durch den Präsidenten der Bundesbank für 3 Jahre berufen. Den Vorsitz im Beirat führt der Präsident der Hauptverwaltung.
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