Clearing-Abkommen
Auch: Verrechnungsabkommen. Vertragliche Vereinbarung zwischen Staaten, die aus dem gegenseitigen Grenzen überschreitenden Handels- und Dienstleistungsverkehr resultierenden Forderungen und Verbindlichkeiten durch Aufrechnung über z. B. bei den Zentralbanken geführte Verrechnungskonten zu verrechnen (zu saldieren) und nur die sich zu Gunsten bzw. zu Lasten der Partner jeweils ergebenden Salden auszugleichen, ggf. diese auch begrenzt zu kreditieren (Swing). International haben bilaterale Clearing-Abkommen an Bedeutung verloren, da multilaterale Verrechnungssysteme dominieren.
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