Chemikalien-Gesetz
Abk.: ChemG; Zielsetzung: Schutz von Mensch und Umwelt vor schädlichen Einwirkungen gefährlicher Stoffe. Das deutsche Chemikaliengesetz ist das Ergebnis der Umsetzung der EG-Richtlinie 79/831/EWG vom 18. 9. 1979. Es schreibt vor, daß Stoffe, die erstmals in den -Verkehr gebracht werden, vor der Markteinführung nach festgelegten Kriterien auf mögliche Eigenschaften geprüft werden müssen und einer Anmeldepflicht unterliegen. Die Anzahl der vorgeschriebenen Prüfungen richtet sich nach der geplanten Produktionsmenge. Die Grundprüfung muß bei einer Produktionsmenge bis 100t/Jahr durchgeführt werden und beinhaltet neben der Ermittlung der chemischen und physikalischen Eigenschaften eine Prüfung auf akute Toxizität, auf Hinweise für krebserzeugende und erbgutverändernde Eigenschaften, auf reizende, ätzende Wirkungen, subakute Toxizität sowie Hinweise für andere umweltgefährdende Eigenschaften.
Die Stoffe werden bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz angemeldet, die Prüfung der Unterlagen erfolgt dort und bei den Bewertungsstellen, wie z. B. beim Umweltbundesamt.
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