Branchenabkommen
sind eine Art der umweltpolitischen Kooperationslösung und bezeichnen Absprachen zwischen einer Umweltbehörde und einer bestimmten Branche. Diese können rechtlich verbindlich sein (Branchenabkommen i. e. S.), wobei innerhalb eines gesetzten Zeitraumes ein festgelegtes Umweltschutzziel, ggf. mit vereinbarten Maßnahmen, erreicht werden soll. Zu unterscheiden sind hier sog. Selbstbindungsabkommen, bei denen sich die Branche zum Unterlassen umweltbeeinträchtigender Aktivitäten und sog. Selbstverpflichtungsabkommen, bei denen sie sich zur Durchführung umweltfreundlicher Aktivitäten verpflichtet.
Hiervon abzugrenzen sind die unverbindlichen umweltbezogenen Absprachen, deren Nichteinhalten von den Umweltschutzbehörden nicht sanktioniert werden kann (Branchenabkommen i. w. S.).
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