Bank-, Bankenpublizität
Banken unterliegen ausser allgemeinen handelsrechtlichen Bestimmungen zur Publizität und solchen in Sondergesetzen wie dem Publizitätsgesetz - meist allerdings eingeschränkt - sowie wegen ihrer gesamtwirtschaftlichen Bedeutung weiteren besonderen Vorschriften, die KWG, Bundesbankgesetz u. a. Normen enthalten. Dabei ist die Bankpublizität nicht insg. als solche gegenüber der allgemeinen Öffentlichkeit zu verstehen, sondern im grösseren Teil nur gegenüber bestimmten Stellen wie BaFin und Bundesbank.
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