Autonomie, soziale
In der Wirtschaftssoziologie:
[1] ursprünglich: das Recht der Selbstgesetzgebung.
[2] Bezogen auf soziale Einheiten und Prozesse: Gesellschaftliche Systeme, Teil-, Untersysteme können im Rahmen bestimmter kultureller und rechtlicher Schranken wie im Rahmen ihrer Austauschprozesse mit anderen Systemen ihre grundlegenden strukturellen Muster und Mechanismen selbst definieren, auf der Grundlage dieser strukturellen Mechanismen bestimmte Ziele, Werte, Normen, Inhalte selbst festlegen und schliesslich eigenständig die Einhaltung dieser Normen kontrollieren.
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