Aufstiegskriterien
In der Wirtschaftssoziologie:
[1] ein oder mehrere (kombinierte) sozial relevante Merkmale, mit denen sich individuelle oder gesellschaftliche Wertdifferenzierungen (Rangunterschiede) verbinden, beispielsweise Beruf, Einkommen, Schulbildung. Empirisch ist die Bestimmung und Kombination von Aufstiegskriterien mit erheblichen methodischen Problemen verbunden, da sowohl Inhalte als auch Dimensionen der Aufstiegskriterien variieren.
[2] Nach F. Fürstenberg (1969) jene grundlegenden Merkmale für sozialen Aufstieg, mit denen in einer mehrdimensional, in verschiedene Sozialsektoren differenzierten Gesellschaft wenigstens in einem Sektor soziale Funktionsänderungen bzw. -erweiterungen einhergehen, die in der Regel „mit einem Zuwachs an sozialer Macht im Sinne der Erweiterung der Verhaltenskontrolle und des Verfügungsspielraumes verbunden“ sind. Beispielsweise Besitz, spezielle Fähigkeiten und Fertigkeiten. Gegenüber den sekundären Aufstiegskriterien bezeichnet Fürstenberg diese als primäre A.
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