Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Aufrechnung von Forderungen gegen die Bank

Ein Bankkunde kann Forderungen gegen die Bank nur mit Verbindlichkeiten in derselben Währung und nur insoweit aufrechnen, wie seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Aufnahmestaat
 
Aufrechnungsvereinbarung
 
Weitere Begriffe : Richtlinien der Deutschen Bundesbank zur Erhebung über Soll- und Habenzinsen ausgewählter Kredit- und Einlagearten | Thanatosoziologie | Vorbehalt
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.